Hochschulzugangsberechtigung

HZB

Falls du nicht über eine Hochschulzugangsberechtigung (mindestens Fachhochschulreife oder vergleichbare berufliche Qualifikation) verfügst, kannst du gemäß §58 Abs.2 Ziff.6 LHG in einem deiner Berufserfahrung entsprechenden Studiengang zugelassen werden, wenn du eine externe Eignungsprüfung bestehst. Diese Eignungsprüfung kann an der SRH Hochschule Heidelberg in Kooperation mit der SRH Mobile University Riedlingen durchgeführt werden. Prüfungstermine finden mehrfach jährlich statt.

Fristen und Zeitplan zur Eignungsprüfung:

Beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung können eine fachgebundene Zugangsberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben; Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist eine in der Regel dreijährige, ebenfalls fachlich entsprechende Berufserfahrung. Ausbildungszeiten werden dabei nicht angerechnet. Bei diesen beiden Zugangswegen findet zusätzlich ein Beratungsgespräch an einer Hochschule statt.

Termine

Die Koordination und Abwicklung erfolgt über die SRH Hochschule Heidelberg. Bitte kontaktiere hierzu Frau Jennifer Schneider unter jennifer.schneider@srh.de oder 06221- 6799 916